Ja, es gibt eine deutsche Regelung für Abfälle. Seit dem 1. Juni 2012 braucht man in Deutschland für die Beförderung von gefährlichem Abfall eine Beförderungserlaubnis. Betriebe, die ungefährlichen Abfall einsammeln, befördern, ein- oder verkaufen oder vermitteln, haben die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme dieser Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. (ausser wenn sie bereits eine Beförderungserlaubnis besitzen).
Für nähere Auskünfte bezüglich der zuständigen Behörden, allgemeinen Richtlinien und des Antragsformulars: ZKS-Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle der Länder). Website: www.zks-abfall.de
Sie können auch ein E-Mail schicken an support@zks-abfall.de.