Niederländische Regelung für Transporteure, Einsammler, Händler und Vermittler von Abfällen
Betriebe, die sich professionell mit der Einsammlung von (industriellen oder gefährlichen) Abfällen beschäftigen oder diese Abfälle transportieren, oder Betriebe, die im Auftrag von anderen für die Verarbeitung oder Vermittlung von (industriellen oder gefährlichen) Abfällen sorgen, müssen in das niederländische Verzeichnis von Transporteuren, Einsammlern, Händlern und Vermittlern von Abfällen (VIHB-Liste) eingetragen werden.
In den Niederlanden ist es verboten, ohne Eintragung in dieses Verzeichnis professionell (industrielle oder gefährliche) Abfälle einzusammeln oder zu transportieren, auch wenn das im Auftrag von anderen geschieht. Dies gilt für sowohl Transport per Bahn, LKW als auch per Schiff.
Was ist die VIHB-Liste
Das Verzeichnis von eingetragenen Transporteuren, Einsammlern, Händlern und Vermittlern von Abfällen wird auf die Website von NIWO veröffentlicht.
V = Transporteure |
I = Einsammler |
H = Händler |
B = Vermittler |
Gültigkeitsdauer
Die Eintragung in das VIHB Verzeichnis ist unbefristet gültig, unter der Bedingung, dass das Unternehmen den Anforderungen der VIHB Registrierung noch immer entspricht. Die NIWO wird mindestens alle 5 Jahre eine Kontrolle durchführen.
Die Eintragung wird beendet:
- wenn das Unternehemen falsche Daten erteilt hat oder nicht länger den Anforderungen entspricht;
- wenn das Unternehemen selber darum bittet.
Für die Logistikvermittlung ist keine VIHB-Registrierung erforderlich
Ein Unternehmen, das den Transport von Abfällen vermittelt, vermittelt lediglich einen Transporteur, der den Transport übernimmt (z. B. einen Abfallcontainer). Ein Logistikvermittler benötigt keine VIHB-Registrierung. Der Transporteur der Abfälle benötigt eine VIHB-Registrierung.
Antrag für Eintragung in die VIHB-Liste
Antragsformular VIHB-Registrierung
Ein Betrieb soll Anforderungen entsprechen, um eingetragen zu werden:
- Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) und
- nur wenn Beschäftigung ausschliesslich Händler und/oder Vermittler ist: Fachkenntnisse
1. EU-Transportbetriebe die bereits über eine Eurolizenz für Güterkraftverkehr (gemäss Verordnung EG Nr. 1072/2009) verfügen, abgegeben im EU-Herkunftsland, entsprechen damit die Anforderungen. Um in das VIHB Verzeichnis eingetragen zu werden, schicken Sie mit E-Mail:
- das ausgefüllte Antragsformular
- eine Fotokopie der Eurolizenz
2. Andere Betriebe sollen den Anforderungen entsprechen und mit E-Mail die folgende Dokumente schicken:
- das ausgefüllte Antragsformular;
- einen Auszug aus der Eintragung in das Handelsregister / Amtsgericht (oder eine Kopie der Gewerbeanmeldung);
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), ausgestellt von den Behörden im Herkunftsland;
- nur wenn Beschäftigung ausschliesslich Händler und/oder Vermittler ist: ein Zeugnis der Fachkenntnisse bezüglich Abfälle, ausgestellt von den Behörden im Herkunftsland.
Fragen über den Antrag gerne über E-Mail: vihb@niwo.nl
Das niederländische Umweltministerium hat die NIWO offiziell genehmigt, die Anträge für Eintragung in das niederländische Verzeichnis von Transporteuren, Einsammlern, Händlern und Vermittlern von Abfällen zu verwalten.
Niederländische Regelung für Sammler, Beförderer, Vermittler und Händler von Abfällen
Niederländisches Umweltministerium
Das Verzeichnis wird in der Website von NIWO veröffentlicht. VIHB-Liste
Die Nummer, die einem Betrieb zugewiesen wird, so bald dieser in das VIHB-Verzeichnis eingetragen wird, zum Beispiel “512345VXHB”.
Transporteure (V=Vervoerder), Einsammler (I=Inzamelaar), Händler (H=Handelaar) und Vermittler (B=Bemiddelaar) von Abfällen.
Betriebe, die sich in den Niederländen mit der Einsammlung von Abfällen beschäftigen oder diese Abfälle in den Niederländen transportieren, müssen in das niederländische VIHB-Verzeichnis eingetragen werden.
Dieses Zeugnis brauchen Sie nur, wenn Sie ausschliesslich als Händler (H) und/oder Makler (B) tätig sind, also nicht als Beförderer (V) und/oder Sammler (I).
Das Zeugnis Fachkenntnisse Abfälle brauchen Sie also nur bei den folgende Kombinationen:
xxHB, xxHx und xxxB.
Die Eintragung in das VIHB Verzeichnis ist unbefristet gültig, unter der Bedingung, dass das eingetragene Unternehmen den Anforderungen der VIHB Registrierung, so wie diese beim Anfang der Registrierung bekannt waren, noch immer entspricht. NIWO wird die Unternehmen, die in das VIHB Verzeichnis eingetragen sind, regelmässig kontrollieren, wenn möglich ohne das diesbezügliche Unternehmen damit zu belästigen.
Diese Abfälle sind: Altöl, Schiffsabfälle und kleine, gefährliche Abfälle.
Nähere Auskünfte finden Sie in der Website der Inspectie Leefomgeving en Transport (Überwachungsorganisation): Aanvragen inzamelvergunning afvalstoffen (Bia).
Sollten Sie weitere Fragen bezüglich der Sammellizenz haben: Helpdesk Afvalbeheer von Rijkswaterstaat Leefomgeving.
Nein, das ist nicht notwendig. Sie sollen jedoch den folgenden Anforderungen entsprechen:
- Zuverlässigkeit - Führungszeugnis;
- Fachkenntnisse - nur wenn Beschäftigung ausschliesslich Händler und/oder Vermittler ist.
Transportbetriebe, die bereits über eine Eurolizenz für Güterkraftverhehr (gemäss Verordnung EG Nr. 1072/2009) verfügen, brauchen nur eine kopie dieser Lizenz mitzuschicken.
Ja, es gibt eine deutsche Regelung für Abfälle. Seit dem 1. Juni 2012 braucht man in Deutschland für die Beförderung von gefährlichem Abfall eine Beförderungserlaubnis. Betriebe, die ungefährlichen Abfall einsammeln, befördern, ein- oder verkaufen oder vermitteln, haben die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme dieser Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. (ausser wenn sie bereits eine Beförderungserlaubnis besitzen).
Für nähere Auskünfte bezüglich der zuständigen Behörden, allgemeinen Richtlinien und des Antragsformulars: ZKS-Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle der Länder). Website: www.zks-abfall.de
Sie können auch ein E-Mail schicken an support@zks-abfall.de.
Ja, es gibt eine belgische Regelung für Abfälle. Belgien ist aber in drei Regionen aufgeteilt, und in jeder dieser Regionen soll separat eine Eintragung angefragt werden:
1. Flämische Region:
OVAM: Openbare Vlaamse Afvalstoffenmaatschappij
Stationsstraat 110, B-2800 Mechelen, tel: +32 (0)15 284 284
E-mail: registratie.vervoerders@ovam.be
Website: www.ovam.be
2. Wallonische Region
SPW : Departement du sol et des Dechets Office Wallon des Dechets, Direction de la Politique des Déchets
Avenue Prince du Liège 15 , B-5100 Namur (Jambes), tel: +32 (0)81 336 531
Website: http://environnement.wallonie.be/
E-mail: jeanyves.mercier@spw.wallonie.be
3. Region der Hauptstadt Brüssel
Leefmilieu Brussel
Gulledelle 100, B-1200 Brussel, tel: +32 (0)2 775 75 11
E-mail: permit_agr@leefmilieu.irisnet.be